§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

  1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden.
  2. Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

 

§ 2 Terminvergabe / Behandlungen

  1. Behandelt werden auf eigenen Wunsch und nach terminlicher Vereinbarung alle geschäftsfähigen Personen ab 18 Jahren. Bei Personen unter 18 Jahren ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich.
  2. Vereinbarte Termine sind eine beiderseitige Willenserklärung und für beide Parteien ab Inauftraggabe des zu stechenden Tattoos bindend.
  3. Nach Terminvereinbarung, hat der Kunde eine Anzahlung zu leisten. Diese dient als Terminsicherung und wird am Stechtag mit dem Gesamtpreis verrechnet. Die Anzahlung deckt die Kosten für die vor dem Termin geleisteten Arbeiten (bsp. Entwurf des Tattoos). Sie dient ebenfalls als Terminausfallgebühr. Die Anzahlung muss spätestens nach 5 Werktagen auf dem Bankkonto von NP Tattoo Artist eingegangen sein, ansonsten verfällt der vereinbarte Termin. Die Anzahlungshöhe ergibt sich in gestaffelter Form anhand der Höhe des Gesamtpreises des Tattoos wie folgt: 
  • Gesamtpreis Tattoo bis zu 150,- € –> Anzahlung von 50,- €
  • Gesamtpreis Tattoo ab 151,- € bis zu 300,- € –> Anzahlung von 100,- €
  • Gesamtpreis Tattoo ab 301,- € bis zu 450,- € –> Anzahlung von 150,- €
  • Gesamtpreis Tattoo ab 451,- € –> Anzahlung von 200,- €

4. Bei Krankheit (v.a. Husten), sollte der Termin rechtzeitig (48h! vorher) verschoben werden, da kein ruhiges Liegen gewährleistet ist. Bei der Einnahme von Antibiotika, ist eine Tätowierung erst möglich nach Ablauf von mindestens 14 Tagen nach der letzten Tabletten Einnahme.

5. Kann aus für uns nicht zu vertretenden Gründen oder höherer Gewalt ein Termin von uns nicht eingehalten werden, wird der Kunde umgehend in Kenntnis gesetzt, sofern die hinterlegten Adress- und Kontaktdaten eine zeitnahe Kontaktaufnahme ermöglichen. Wir sind in dem Fall berechtigt, den Termin kurzfristig zu verschieben oder vom Vertrag zurückzutreten. Unsere gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben unberührt.

6. Der Kunde wird dazu aufgefordert, seinen Tattoo-Termin ohne Begleitperson wahrzunehmen. Hier kann das Tattoo-Studio keine Ausnahme machen.

 

§ 3 Terminverzug durch den Kunden

  1. Termine sind, gleich aus welchen Gründen, mind. 48 h vorher abzusagen. Im Falle einer nicht fristgerechten Absage eines Termins verfällt die Anzahlung. Sollte es dem Kunden kurzfristig durch Krankheit nicht möglich sein, den Termin wahrzunehmen, kann durch Vorlage eines ärztlichen Attests der Termin aus Kulanz verschoben werden, ohne dass die Anzahlung verfällt. Das Attest muss ohne Aufforderung spätestens am Tag des Tattoo-Termins NP Tattoo-Artist vorgelegt werden. Eine Möglichkeit zur nachträglichen Einreichung des Attests besteht nicht. 
  2. Wird der Termin rechtzeitig abgesagt, wird die Anzahlung für einen neuen Termin verwendet. Die Verlegung eines Termins ist maximal einmal möglich, danach verfällt die Anzahlung.
  3. Im Falle einer Schwangerschaft kann die Anzahlung als Gutschrift für einen neuen Termin verwendet werden. In diesem speziellen Fall wäre es möglich, die Anzahlung auf eine dritte Person zu übertragen.

Generell gilt: Anzahlungen werden nicht zurückerstattet, sondern für einen neuen Termin gutgeschrieben und sind nicht an Dritte Personen oder nicht auf andere Tattoo Motive als das besprochene Motiv übertragbar.

 

§ 4 Der Entwurf

  1. Sollte nach Anschauung des Entwurfs Änderungswünsche auftreten, werden diese selbstverständlich berücksichtigt. Große Änderungen des Entwurfs können jedoch nicht mehr kurzfristig vorgenommen werden und müssen mindestens 48h vorher mitgeteilt werden.
  2. Sollten die Änderungswünsche den besprochenen preislichen Rahmen übersteigen, kann ein Mehraufwand über den vereinbarten Endpreis erhoben werden. Im Falle eines Mehraufwandes wird dies dem Kunden vor der Änderung mitgeteilt.

 

§ 5 Terminvorbereitung

Vor dem Termin sollte eine sättigende Mahlzeit zu sich genommen werden, damit der Kreislauf während dem Tätowieren stabil bleibt. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, ausgeschlafen, gesund und nüchtern zum Termin zu erscheinen.

Mindestens einen Tag vor dem Termin sollte der Kunde keinen Alkohol, keine koffeinhaltigen Getränke (Kaffee, Energydrinks), keine Drogen und keine die Blutgerinnung beeinflussenden Medikamente (bsp. Aspirin) konsumieren. Das Solarium und eine Selbstbräunungscreme sollte eine Woche vor dem Tattoo-Termin nicht besucht/benutzt werden. Auch normales Sonnen sollte aufgrund der Gefahr eines Sonnenbrandes vermieden werden. Außerdem darf kein Cortison oder Antibiotika eingenommen werden.

 

§ 6 Nachstechen

Das erste Nachstechen wird für eine Materialgebühr in Höhe von 30,00 € angeboten, hierbei muss der Termin zum Nachstechen acht Wochen oder spätestens drei Monate nach dem Tattoo-Termin zwischen dem Tätowierer und Kunde vereinbart werden.

 

§ 7 Gutscheine

Alle von NP Tattoo Artist verkauften Gutscheine haben eine Gültigkeit von 36 Monaten. Eine Auszahlung der Gutscheine ist nicht möglich.

 

§ 8 Beschädigung und Diebstahl

NP Beauty & Tattoo Artist hat das Recht, für alle vom Kunden verursachten Schäden eine Wiedergutmachung zu fordern. Ladendiebstähle werden zur Anzeige gebracht.

Der Tätowierer übernimmt keine Haftung im Falle der Berührung der Kleidung/Schuhe des Kunden mit der Tattoofarbe, Desinfektionsmittel, Blut o.ä.. Dem Kunden wird empfohlen, bei dem Tattoo-Termin alte und / oder schwarze Kleidung und Schuhe zu tragen.

Sollte der Kunde nicht in der gesundheitlichen / physischen Verfassung sein, den Termin wahrzunehmen und muss aufgrund dessen aufgefordert werden, das Studio zu verlassen, werden ihm die Kosten in Höhe des vereinbarten Gesamtpreises des Tattoos als Ausfallgebühr in Rechnung gestellt.

 

§ 9 Gewährleistung

  1. Innerhalb der Behandlung werden den Bedürfnissen des jeweiligen Hautbildes entsprechende Produkte eingesetzt. Eine Garantie bezüglich Verträglichkeit und Erfolg kann jedoch nicht gegeben werden. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn Fragen im Vorgespräch seitens des Kunden nicht ausreichend oder nicht wahrheitsgemäß beantwortet wurden. Die Kunden sind verpflichtet auf Krankheiten, auf die die Behandlung Auswirkungen haben könnte, wie z.B. Allergien, Infektionen hinzuweisen.
  2. Bei Cover-Ups wird keine Haftung für eventuelle Wechselwirkungen zwischen der bereits vorhandenen und der neu tätowierten Tattoofarbe garantiert.
  3. Der Kunde hat uns offensichtliche Behandlungsmängel binnen 5 Kalendertagen, nachdem er den Mangel erkennen konnte, anzuzeigen. Anderenfalls sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
  4. Mängelanzeigen des Kunden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  5. Im Übrigen richten sich die Gewährleistungsansprüche des Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen.

 

§ 10 Haftung

  1. Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen mit Ablauf von drei Monaten nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Behandlung, sofern die Ansprüche nicht innerhalb dieser Frist geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. 2. Alle Schadensersatzansprüche verjähren in einem Jahr nach ihrer Entstehung. Dies gilt nicht für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
  2. Unsere Haftung sowie die unserer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, d.h. einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  3. Bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz sowie bei sonstiger gesetzlicher Garantiehaftung oder Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit finden die vorstehenden Haftungsbeschränkungen keine Anwendung.
  4. Falls der Kunde die Anweisungen bzw. Empfehlungen von NP Beauty & Tattoo Artist die der Behandlungsvorbereitungen dienen nicht oder nur beschränkt befolgt, entfällt die Haftung durch NP Beauty & Tattoo Artist. Bei weiteren Behandlungsanweisungen bzw. Empfehlungen nach der Behandlung, die ausführlich beschrieben im Kundenhinweis zu finden sind, entfällt die Haftung von NP Beauty & Tattoo Artist.

 

§ 11 Erfüllungsort, Recht und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Leistung und Zahlung ist der Ort der Niederlassung von NP Beauty & Tattoo Artist. Es gilt deutsches Recht. Als Gerichtsstand gilt das sachlich zuständige Amtsgericht in Ulm als vereinbart.

 

§ 12 Schlussbestimmungen

  1. Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
  2. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
  3. Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.

 

§ 13 Urheberrecht

Das Urheberrecht liegt bei jedem Tattoo-Entwurf oder Wanna Do beim jeweiligen Tätowierer. Es ist demnach nicht gestattet, diese als allgemeine Vorlagen zu verwenden und sich bei anderen Tätowierern stechen zu lassen. Auch durch die Anzahlung erwirbt der Kunde keinen Anspruch auf das Design.